Die eigentlich tragische Figur hier ist der Mann. Entgegen dem Bericht freute er sich nämlich zunächst, die beiden »orientalischen Gerichte« alleine verspeisen zu können und bekam erst den Schock, als sich seine Frau aus dem mit dem besoffenen Afrikaner davoneiernden Auto befreien konnte. Wie auch immer, das Motiv bleibt in der Tat rätselhaft.
Ansbach (ots) – Der geräuschstarke Ablauf eines Vorfalls riss am frühen Mittwochmorgen zahlreiche Anwohner in Ansbach im Bereich der Maximilianstraße sowie Kanalstraße aus dem Schlaf. Auf offener Straße spielte sich eine beinahe filmreife Szene ab, die auch die Polizei auf den Plan gerufen hatte. Letztendlich entpuppte sich die anfänglich fast nach „Frauenentführung“ aussehende Kriminalstraftat als harmlos, die so angefangen hatte:

Ein 24-jähriger Ansbacher verspürte kurz nach Mitternacht zusammen mit seiner um ein Jahr jüngeren Gemahlin Appetit auf ein orientalisches Gericht. Mit dem Auto steuerte das Paar einen Schnellimbiss an. Wie es sich so gehört, besorgte der junge Ehemann das Essen. Seine Frau wartete geduldig im geparkten Wagen. Plötzlich setzte sich der Wagen in Bewegung. Hatte sich doch ein Fremder auf den Fahrersitz geschwungen und das Auto gestartet. Mit aufheulendem Motor und angezogener Handbremse ging die Fahrt los, die aber schon einen Straßenzug weiter ein Ende nahm. Bei der langsamen Fahrt war es der Beifahrerin gelungen, aus dem Auto zu springen. Der zwischenzeitlich auf die vermutete Entführung seiner Frau aufmerksam gewordene Ehemann konnte den Vorfall nicht verkraften. Er erlitt einen Schock und fiel um. Vorsorglich wurde der Mann ins Klinikum gebracht. Anwohner verständigten wegen der außergewöhnlichen Lärmentwicklung die Polizei, die sich sogleich um den vermeintlichen Entführer angenommen hatte. Dieser, ein 27-Jähriger Schwarzafrikaner, hatte dem Alkohol stark zugesprochen, konnte keine Fahrerlaubnis vorweisen und leistete bei der Festnahme den Beamten zudem noch heftigen Widerstand. Nicht verraten hat er bislang den Ordnungshütern, was er mit seinem nächtlichen Auftritt bezwecken wollte.
[© Bayerische Polizei 2001]