Die personenrechtliche Beziehung zwischen Eltern und Kind spricht nicht dagegen, in derartigen Fällen die Belastung mit einer Unterhaltsverpflichtung als Vermögensschaden anzusehen. Im Bereich der Arzthaftung gilt wie in jedem anderen Bereich der Vertragshaftung, dass der durch eine schuldhafte Vertragsverletzung verursachte Schaden zu ersetzen ist.
[Der BGH zu einer heutigen Entscheidung (VI ZR 48/06), nach der ein Gynäkologe nach missglückter Verhütungsbehandlung vollen Kindesunterhalt bis zur Volljährigkeit zu zahlen hat]
Natürlich müssen Ärzte für ihre Fehler haften. Aber in dieser Form, wo ein Kind auf immer daran erinnert wird, nie gewollt gewesen zu sein?
blue sky in
politisches, 14.11.06 16:45
1978 [
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Wie das Bundesverfassungsgericht mal in anderem Zusammenhang (Benetton-Schockwerbung) sinngemäß schrieb: Es gibt kein Grundrecht darauf, völlig von der Unbill der Welt abgeschirmt zu bleiben. ;-)
Und damit sind wir beim zweiten Punkt. Ich sträube mich dagegen, die Existenz eines Kindes als Vermögensschaden zu betrachten. Und das ist für mich keine unbedeutende Wortklauberei zwischen Juristen, sondern Ausdruck einer generellen Entwicklung, nach der Behinderte, Kinder, überhaupt Pflegebedürftige zunächst einmal einen Schaden darstellen, der von vorneherein zu verhindern gewesen wäre und für den Schuldige gesucht werden müssen.
Zur Lösung im konkreten Fall: Warum keine Einmal-Pauschalzahlung?
Ihre Kritik an der generellen Entwicklung kann ich definitiv nachvollziehen. Aber Juristen einen Vorwurf daraus zu machen, dass sie in erster Linie Juristerei betreiben und keine gesamtgesellschaftlichen Werte- oder Metaphysik-Debatten anstoßen, hm ja, ich weiß nicht. Juristerei ist ein pseudoformales Verfahren, zwischenmenschliche Komplexitäten auf operable Kernpunkte zu reduzieren, und dabei sind Geldwerte nun mal fast die einzige konvertible Währung, die man hat. Doof, aber so isses nun mal. Dass dieser Zusammenhang natürlich selbstverstärkend wirkt, so dass zum Gelde doch alles drängt, der ist leider nicht von der Hand zu weisen. Aber ich sehe nicht, wo man da systemisch dran drehen könnte.
Vielmehr sehe ich den größten Teil der negativen Entwicklung auf Seiten der Mandanten. Sprich: Bei uns. Das Abschieben der Verantwortung auf Andere, die Illusion, es gebe ein risikofreies Leben (und wenn Risiken zuschlagen, müssten stets andere dafür haften), die zunehmende Kommerzialisierung von ehemals zwischenmenschlicher Verantwortung, da liegt für mich der Hase im Pfeffer.
zweitens: wie kann ein implantat "verschwinden"? das müsste erstmal geklärt werden. kann die schuld des arztes am verschwinden des implantants nicht nachgewisen werden, könnte genauso gut die schuld bei der mutter liegen. oder beim hersteller des implantants.
drittens bleibt mal wieder nur zu sagen: wie kann man nur so blöd sein und erst nach 16 wochen merken, dass man schwanger ist? höchst unwahrscheinlich, dass man bis dahin keinerlei symptome an sich bemerkt.
man kann nur hoffen, dass das kind mal nicht die intelligenz seiner mutter erbt.