Die personenrechtliche Beziehung zwischen Eltern und Kind spricht nicht dagegen, in derartigen Fällen die Belastung mit einer Unterhaltsverpflichtung als Vermögensschaden anzusehen. Im Bereich der Arzthaftung gilt wie in jedem anderen Bereich der Vertragshaftung, dass der durch eine schuldhafte Vertragsverletzung verursachte Schaden zu ersetzen ist.
[Der BGH zu einer heutigen Entscheidung (VI ZR 48/06), nach der ein Gynäkologe nach missglückter Verhütungsbehandlung vollen Kindesunterhalt bis zur Volljährigkeit zu zahlen hat]
Natürlich müssen Ärzte für ihre Fehler haften. Aber in dieser Form, wo ein Kind auf immer daran erinnert wird, nie gewollt gewesen zu sein?
Kommentare 
Was hätten Sie stattdessen vorgeschlagen? Mit meinem Gerechtigkeitsempfinden geht das Urteil klar, soweit ich das auf die Schnelle sehe. Die Frage, wie Eltern und Doktor dem Nachwuchs die Umstände seiner Zeugung später mal beibringen, ist sicher ernst, hat aber in diesem Verfahren wie ich meine zu Recht nur nachrangige Bedeutung.

Wie das Bundesverfassungsgericht mal in anderem Zusammenhang (Benetton-Schockwerbung) sinngemäß schrieb: Es gibt kein Grundrecht darauf, völlig von der Unbill der Welt abgeschirmt zu bleiben. ;-)
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Es sind zwei Dinge. Erstens empfinde ich es als unverhältnismäßig, den Arzt wie einen Vater zu behandeln, als wären Vater und Mutter ab dem Moment der Behandlung komplett aus der Verantwortung. Hier fehlt mir die Angemessenheit. Ihr Zitat gilt in meinen Augen nämlich auch für die Eltern, sofern man eine Schwangerschaft als Unbill betrachten möchte.

Und damit sind wir beim zweiten Punkt. Ich sträube mich dagegen, die Existenz eines Kindes als Vermögensschaden zu betrachten. Und das ist für mich keine unbedeutende Wortklauberei zwischen Juristen, sondern Ausdruck einer generellen Entwicklung, nach der Behinderte, Kinder, überhaupt Pflegebedürftige zunächst einmal einen Schaden darstellen, der von vorneherein zu verhindern gewesen wäre und für den Schuldige gesucht werden müssen.

Zur Lösung im konkreten Fall: Warum keine Einmal-Pauschalzahlung?
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Nun,
Einmalzahlung wäre m.E. auch durchaus eine Option gewesen - aber womöglich auf eine Summe hinausgelaufen, die sich der Onkel Doktor auch nicht mal so eben aus den Rippen leiert. So betrachtet mags vielleicht sogar eher ein Gnadenakt gewesen sein, das in Form von Unterhalt abstottern zu können.

Ihre Kritik an der generellen Entwicklung kann ich definitiv nachvollziehen. Aber Juristen einen Vorwurf daraus zu machen, dass sie in erster Linie Juristerei betreiben und keine gesamtgesellschaftlichen Werte- oder Metaphysik-Debatten anstoßen, hm ja, ich weiß nicht. Juristerei ist ein pseudoformales Verfahren, zwischenmenschliche Komplexitäten auf operable Kernpunkte zu reduzieren, und dabei sind Geldwerte nun mal fast die einzige konvertible Währung, die man hat. Doof, aber so isses nun mal. Dass dieser Zusammenhang natürlich selbstverstärkend wirkt, so dass zum Gelde doch alles drängt, der ist leider nicht von der Hand zu weisen. Aber ich sehe nicht, wo man da systemisch dran drehen könnte.
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Ich weiß nicht, ob man nicht die Rechtsprechung an dieser Stelle unterschätzt. Schließlich waren es auch Richter, die in den letzten 20 Jahren z. B. bei Scheidungen das Kindeswohl immer mehr in den Fokus gerückt haben. Ich habe sehr wohl den Eindruck, dass trotz aller Gutachten, Bußkataloge und Präzedenzfälle die Gerichte in der Lage sind, menschliche Aspekte zu berücksichtigen und auch einzufordern, die über messbare Größen hinausgehen. Nein, im Gegenteil, wo die Zeichen der Zeit darauf stehen, Täter einfach nur möglichst pauschal und hart zu bestrafen, sind Gerichte oft noch die Orte, an denen fundamentale Werte hochgehalten werden.

Vielmehr sehe ich den größten Teil der negativen Entwicklung auf Seiten der Mandanten. Sprich: Bei uns. Das Abschieben der Verantwortung auf Andere, die Illusion, es gebe ein risikofreies Leben (und wenn Risiken zuschlagen, müssten stets andere dafür haften), die zunehmende Kommerzialisierung von ehemals zwischenmenschlicher Verantwortung, da liegt für mich der Hase im Pfeffer.
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Exakt, es profitieren eben doch zuviele vom Geschäft mit den Scheinsicherheiten und den vermeintlichen Rundum-Sorglos-Paketen: "Leben Sie, wir kümmern um den Rest." Haut das nicht hin, dann muss doch ein Schuldiger dingfest gemacht werden, damit die Volksseele wieder ihren Frieden findet - das ist in der Tat eines der großen Übel in unserer Gesellschaft.
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ganz kann ich es nicht nachvollziehen. erstens: auch eine schwangerschaft in der 16. woche ist ein grund, aber kein hindernis für einen schwangerschaftsabbruch. alternativ gibt´s immer noch die möglichkeit, das kind zur adoption freizugeben. aber warum einfach, wenn´s auch kompliziert geht. dann wartet man halt mal lieber noch 5 monate und guckt dumm, bevor man dann den arzt vor gericht schleift.
zweitens: wie kann ein implantat "verschwinden"? das müsste erstmal geklärt werden. kann die schuld des arztes am verschwinden des implantants nicht nachgewisen werden, könnte genauso gut die schuld bei der mutter liegen. oder beim hersteller des implantants.
drittens bleibt mal wieder nur zu sagen: wie kann man nur so blöd sein und erst nach 16 wochen merken, dass man schwanger ist? höchst unwahrscheinlich, dass man bis dahin keinerlei symptome an sich bemerkt.
man kann nur hoffen, dass das kind mal nicht die intelligenz seiner mutter erbt.
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Die Frage ist, was man gelten lässt, die rein betriebswirtschaftlich-juristische Seite oder dieses andere, was sich rational so schwer begründen lässt, bei dem mir jetzt auch der Name nicht einfällt... Also, dieses Gefühl sagt mir, dass die junge Frau ganz mächtig einen an der Waffel hat, genau wie die Roboter vom BGH.
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