Frankfurt — Sandra R., 34jährige Lehrerin aus Gießen, verklagt Google wegen Verletzung der Privatsphäre. Der Suchmaschinenanbieter hatte über die Softwaredienste »Google Earth« und »Google Maps« im Sommer 2008 eine Satellitenaufnahme veröffentlicht, auf der die Klägerin auf dem Balkon ihres Hauses in einer intimen Situation zu erkennen war. Schüler hatten das Bild ursprünglich entdeckt und per E-Mail verteilt; mittlerweile wurde es in unzähligen Internetforen und Weblogs verlinkt. Die Geschädigte hat aufgrund des öffentlichen Spotts mittlerweile mit ihrer Tochter Wohnort und Arbeitsstelle wechseln müssen und fordert nun von Google die Entfernung der Aufnahme und Schmerzensgeld in Höhe von 230.000 Euro.
pappnase,
22.03.07 12:07
das ist ja ungeheuerlich, ich hab direkt mal mein haus gesucht, das bild dort ist etwa 2 jahre alt und zeigt zum glück keinen von uns...
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jirjen,
22.03.07 12:43
Ist nicht so fern: ein Kollege hat seinen Schwiegervater anhand von Auto und Kleidung in seinem eigenen Garten erkannt. Zum Glück fiel ihm ein, warum der mit Auto mal in seinem Garten war.
Wenn irgendwann ein Datum auf den Fotos steht kann sowas schon auch brenzlig sein...
Wenn irgendwann ein Datum auf den Fotos steht kann sowas schon auch brenzlig sein...
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diagonale,
22.03.07 12:49
Also ich war nicht zuhause, wie ich schon feststellte:
http://diagonal.blogger.de/stories/630652/
http://diagonal.blogger.de/stories/630652/
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rabenwerk,
22.03.07 12:53
Halte ich durchaus für möglich. Das Schmerzensgeld ist aber noch relativ niedrig angesetzt. Vielleicht wird es auch zum Volkssport, sich auf den Bildern zu suchen, um anschließend ein angenehmes Leben vom Google-Schadenersatz zu führen. Unterhalts-Spotting sozusagen.
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bufflon,
22.03.07 12:54
Noch findet man das lustig: Die Dreckschleuder vom Nachbarn konnte ich erkennen, das Ding ist ja auch nicht zu übersehen. Irgendjemand steht vor den draußen angebrachten Briefkästen, näheres kann man nicht erkennen, weil nicht weiter hineingezoomt werden kann. Auch unseren Balkon sieht man, die kleine Dreckecke dort nicht.
Liest man obiges, ist das alles nicht mehr ganz so lustig.
Liest man obiges, ist das alles nicht mehr ganz so lustig.
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blue sky,
22.03.07 14:02
Nein, abwegig ist der Gedanke wirklich nicht mehr. Dass man Fotos von Personen im Privatbereich (Gärten, Balkons etc.) — wie im Beispiel oben auf die Spitze getrieben — nicht einfach publizieren darf, halte ich dabei ja noch für einigermaßen unstrittig. Hier wird es sicher über kurz oder lang Software geben, die anhand mehrerer Aufnahmen Menschen von Satellitenbildern entfernt.
Für kritischer halte ich die Frage, ob wirklich einfach jeder mein Grundstück von oben einsehen darf. Nicht nur geht es um die Neugier von Privatpersonen (oder bei Promis auch von Medien), einen Blick hinter Gartenmauern oder auf Dachterrassen werfen zu können. Ich bin sicher, bald werden auch Ordnungs- und Bauämter oder z. B. Agrarbehörden auf Satellitenaufnahmen zurückgreifen, um nach Normabweichungen zu suchen. "Ist ja prima!" könnte man meinen, aber entspräche das nicht einer verdachtsunabhängigen Rasterfahndung? Dürfen Luftbilder eines Privatgrundstücks schon deshalb veröffentlicht und von Dritten für eigene Zwecke verwendet werden, weil sie inzwischen so einfach verfügbar sind und zu ihrer Anfertigung niemand unbefugt das Gelände betreten musste?
Für kritischer halte ich die Frage, ob wirklich einfach jeder mein Grundstück von oben einsehen darf. Nicht nur geht es um die Neugier von Privatpersonen (oder bei Promis auch von Medien), einen Blick hinter Gartenmauern oder auf Dachterrassen werfen zu können. Ich bin sicher, bald werden auch Ordnungs- und Bauämter oder z. B. Agrarbehörden auf Satellitenaufnahmen zurückgreifen, um nach Normabweichungen zu suchen. "Ist ja prima!" könnte man meinen, aber entspräche das nicht einer verdachtsunabhängigen Rasterfahndung? Dürfen Luftbilder eines Privatgrundstücks schon deshalb veröffentlicht und von Dritten für eigene Zwecke verwendet werden, weil sie inzwischen so einfach verfügbar sind und zu ihrer Anfertigung niemand unbefugt das Gelände betreten musste?
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mark793,
22.03.07 14:08
Ähm, ja:
Welche Rechte hat ein Grundstück? Zunächst mal gar keine, denn Rechte sind soweit ich das verstanden habe an juristische Personen gekoppelt. Juristischerweise wäre daher zu fragen, welche schutzwürdigen Rechte des Grundstücksbesitzers verletzt werden durch die Veröffentlichung. Dass ein Grundstück nach landläufiger Vorstellung zur Privatsphäre zählt, stünde (nach meinem laienhaften) Rechtsverständnis einer Veröffentlichung eines Satellitenbildes nicht im Wege...
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jirjen,
22.03.07 14:34
Übrigens, wegen Ämtern und so:
Mit Luftbildern und sogar Flurkarten können Berechtigte hier schon gucken: http://geodaten.bayern.de/
Allerdings helfen einem die Bilder nicht bei Schwarzbauten weiter, da man ja kein Datum hat. Im Grundbuch kann das aber sehr hilfreich sein, ob zB ein Grundstück von einer uralten Grunddienstbarkeit noch betroffen ist. Ein "Dachüberhangrecht" macht zB 500 Meter weiter keinen Sinn.
Mit Luftbildern und sogar Flurkarten können Berechtigte hier schon gucken: http://geodaten.bayern.de/
Allerdings helfen einem die Bilder nicht bei Schwarzbauten weiter, da man ja kein Datum hat. Im Grundbuch kann das aber sehr hilfreich sein, ob zB ein Grundstück von einer uralten Grunddienstbarkeit noch betroffen ist. Ein "Dachüberhangrecht" macht zB 500 Meter weiter keinen Sinn.
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blue sky,
22.03.07 14:35
@mark: Tja. Ich bin nun ja genauso Laie. Für mindestens strittig halte ich die Frage allerdings schon. Und wenn es nicht die Privatsphäre ist, die hier zuschlägt, dann doch vielleicht das Recht am Bild. Wenn ich z. B. aus diesem Eintrag in der Wikipedia den Umkehrschluss für nicht einsehbare, private Grundstücke und Gebäude ziehe.
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mark793,
22.03.07 22:58
@blue sky:
Es gibt grob gesagt zwei Rechte am Bild: das Urheberrecht dessen, der das Bild angefertigt hat - und das Persönlichkeitsschutzrecht dessen, der abgebildet ist. Oder dessen Kunstwerke/urheberrechtlich geschützte Inhalte abgelichtet werden. Den Dreh werden Sie zu nem profanen Grundstück mit Haus und Garten wohl nicht kriegen, insofern bringt uns dieser Wikipedia-Eintrag nicht weiter, da kollidieren etwas andere schutzwürdige Interessen.
Wie ich weiter oben schon sagte: Es wäre ein Nachweis zu erbringen, dass ein Satellitenfoto, das mein Grundstück samt Bebauung und Garten zeigt, meine schutzwürdigen Interessen verletzt. Dass ich diesen Bereich als Bewohner als Privatsphäre betrachte ist eins. Aber die Überflugrechte habe nicht ich zu vergeben oder verweigern, um nur mal ein Beispiel zu nennen, was man auch als Grundstücksbesitzer so alles hinzunehmen hat.
Wie ich weiter oben schon sagte: Es wäre ein Nachweis zu erbringen, dass ein Satellitenfoto, das mein Grundstück samt Bebauung und Garten zeigt, meine schutzwürdigen Interessen verletzt. Dass ich diesen Bereich als Bewohner als Privatsphäre betrachte ist eins. Aber die Überflugrechte habe nicht ich zu vergeben oder verweigern, um nur mal ein Beispiel zu nennen, was man auch als Grundstücksbesitzer so alles hinzunehmen hat.
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blue sky,
22.03.07 23:59
Hm. Ich hatte es so verstanden, dass ich — Profanität hin oder her — sehr wohl jemandem verbieten darf, von meinem Grundstück Fotos zu machen (sofern nicht von öffentlichen Wegen aus einzusehen), erst recht, wenn derjenige damit Geld macht. Aber gut, ich verstehe Vieles nicht, was mit Bildrechten zu tun hat...
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etosha33,
22.03.07 22:15
Wenn man wie ich in der Nähe des Flughafens wohnt, ist man wohl besonders gefährdet - sind doch da die GoogleEarth-Bilder am höchsten aufgelöst.
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croco,
22.03.07 22:49
Mir macht es Spaß, Pools zu súchen. Ach der also auch....
Übrigens steht hier das rote Auto vor der Tür. Und das Rosenbeet ist frisch umgegraben, so ist das Foto mindestens fünf Jahre al.
Übrigens steht hier das rote Auto vor der Tür. Und das Rosenbeet ist frisch umgegraben, so ist das Foto mindestens fünf Jahre al.
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zonebattler,
24.03.07 08:52
Besonders spaßig...
...sind doch »Vegetationsgrenzen« wie diese hier: Der Sommer schaut auf den ersten Blick hübscher aus, aber der Winter läßt mangels Laub an den Bäumen im Wortsinne tiefer blicken!
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blue sky,
03.04.07 01:59
Nachtrag.
Über Referrer stoße ich heute auf dieses Bild und etwas Hintergrund dazu in der Readers Edition. (Dort auch ein Link zu einer Beschwerdeabweisung des Verfassungsgerichts, das bestätigt, dass die Verbreitung von Luftbildern von Promi-Anwesen eine Verletzung der Privatsphäre darstellt.)
Demnach ist mein Gedankenspiel schon längst von der Wirklichkeit überholt. Can't I do anything original?
Demnach ist mein Gedankenspiel schon längst von der Wirklichkeit überholt. Can't I do anything original?
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