März 2007. Der Bundestag beschließt trotz einiger Bedenken Änderungen an Grund- und Luftsicherheitsgesetz, wonach in Zukunft die terroristische Geiselnahme eines Verkehrsflugzeugs einen Quasi-Verteidigungsfall darstelle, der einen Abschuss durch die Luftwaffe rechtfertige.

Juni 2007. Wie zu erwarten wird die Änderung erneut vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Abschuss von Passagierflugzeugen und Einsatz der Bundeswehr im Inneren bleiben verboten.

Juli 2007. Noch in der Sommerpause legt der Innenminister einen Vorschlag auf den Tisch, wonach die terroristische Geiselnahme eines Flugzeugs einen Quasi-Raubüberfall darstelle. Die Zivilbevölkerung am Boden sei dabei als Geiseln, das Flugzeug als Täter zu interpretieren. Speziell geschulte Beamte der Bundespolizei dürften dann von Flugzeugen der Luftwaffe aus dem Täter den finalen Rettungsschuss verpassen.

September 2007. Der Bundestag beschließt das neue Luftsicherheitsgesetz trotz einiger Bedenken.

Dezember 2007. Das Bundesverfassungsgericht weist das Gesetz als verfassungswidrig zurück.

Dezember 2007. Eine Woche später präsentiert der Innenminister einen Vorschlag, wonach die terroristische Geiselnahme eines Flugzeugs einen Fall von Quasi-Vogelgrippe darstelle. Das Flugzeug sei hierbei als infiziertes Geflügel zu betrachten, das nach dem Tierseuchengesetz von speziell geschulten Beamten des Bundesverbraucherschutzministeriums (von Flugzeugen der Luftwaffe aus) abgeschossen werden dürfe.

usw. usf.